Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 3. Oktober 2026
1. Einleitung und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «AGB») regeln die Erbringung selbstständiger Beratungsdienstleistungen durch Frema Labs (Tom Salembien, Genf, Schweiz) gegenüber Kunden. Indem Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten, soweit sie nicht durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung ausdrücklich abgeändert werden.
Unsere Dienstleistungen werden von Salembien Consulting erbracht, einem schweizerischen Einzelunternehmen mit Sitz in Lancy (Kanton Genf), das dem schweizerischen Recht untersteht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR).
2. Dienstleistungen
Frema Labs erbringt professionelle Beratungsdienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Künstliche Intelligenz und Machine Learning: KI-Strategie, Entwicklung von ML-Modellen, Algorithmendesign und Umsetzung
- Softwareentwicklung: Individuelle Softwarelösungen, Anwendungsentwicklung, API-Design und -Integration
- Data Science und Analytics: Datenanalyse, statistische Modellierung, Entwicklung von Datenpipelines und Business Intelligence
- Technische Beratung: Technologiebewertungen, Architekturdesign, technische Due Diligence und Beratungsleistungen
Umfang, Liefergegenstände, Zeitplan und Honorare jedes Mandats werden in einer separaten schriftlichen Offerte, einer Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SOW) oder einem Dienstleistungsvertrag festgelegt (der «Mandatsvertrag»).
3. Rechtlicher Rahmen: Auftragsrecht
Unsere Beratungsdienstleistungen werden im Rahmen des Auftrags im Sinne von Art. 394 ff. OR erbracht. Sofern ein schriftlicher Mandatsvertrag nichts anderes vorsieht, bestimmen wir die Methoden zur Erreichung der vereinbarten Ziele in fachlicher Unabhängigkeit, handeln dabei jedoch stets im besten Interesse des Kunden und befolgen dessen Weisungen zu den übergeordneten Projektzielen.
4. Ablauf eines Mandats
4.1 Erstgespräch
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an (in der Regel bis zu 30 Minuten), um Ihre Bedürfnisse zu besprechen und zu klären, ob unsere Dienstleistungen zu Ihnen passen.
4.2 Offerte und Vertrag
Im Anschluss an das Erstgespräch unterbreiten wir eine schriftliche Offerte oder einen Mandatsvertrag mit Angaben zu Umfang, Liefergegenständen, Zeitplan, Honoraren und Zahlungsbedingungen. Ein Mandat beginnt erst nach schriftlicher Annahme durch beide Parteien.
4.3 Projektdurchführung
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen mit beruflicher Sorgfalt und gemäss den anwendbaren Branchenstandards. Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig Zugang zu den erforderlichen Ressourcen, Informationen und Personen zu gewähren.
5. Honorare und Zahlungsbedingungen
5.1 Honorarmodelle
Die Honorare können wie folgt ausgestaltet sein:
- Stundensatz: Abrechnung nach Aufwand für laufende Arbeiten oder Arbeiten ohne festgelegten Umfang
- Projektpauschale: Vereinbarter Gesamtpreis für definierte Liefergegenstände
- Monatspauschale (Retainer): Monatliches Honorar für laufende Beratungs- oder Entwicklungsleistungen
Die konkreten Honorare werden im jeweiligen Mandatsvertrag festgelegt.
5.2 Währung und Mehrwertsteuer
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Honorare in Schweizer Franken (CHF). Frema Labs ist derzeit nicht als mehrwertsteuerpflichtig eingetragen; der Jahresumsatz übersteigt die Schwelle von CHF 100’000 gemäss Art. 10 MWSTG nicht. Sollte eine Eintragung erforderlich werden, wird die geschuldete Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden schweizerischen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt und separat ausgewiesen.
5.3 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei verspäteter Zahlung ist ein Verzugszins zum gesetzlichen Satz von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). Wir behalten uns vor, unsere Leistungen auszusetzen, wenn eine Zahlung mehr als 30 Tage überfällig ist.
5.4 Spesen
Soweit sie nicht in einer Pauschalvereinbarung enthalten sind, werden angemessene Auslagen (Reisen, Unterkunft, Lizenzen Dritter usw.) gegen Beleg separat in Rechnung gestellt.
6. Rechte an geistigem Eigentum
6.1 Arbeitsergebnisse
Sämtliche Ergebnisse, Liefergegenstände, Code, Modelle, Dokumentationen und Materialien, die im Rahmen eines Mandatsvertrags eigens für den Kunden erstellt werden (die «Arbeitsergebnisse»), gehen mit vollständiger Bezahlung aller geschuldeten Honorare in das Eigentum des Kunden über. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an geistigem Eigentum an den Arbeitsergebnissen bei uns.
6.2 Vorbestehende Materialien
Wir behalten sämtliche Rechte an vorbestehendem geistigem Eigentum, an Werkzeugen, Frameworks, Bibliotheken, Methoden und allgemeinem Wissen, die wir in das Mandat einbringen (die «Vorbestehenden Materialien»). Der Kunde erhält eine nicht ausschliessliche Lizenz zur Nutzung der in die Arbeitsergebnisse eingebundenen Vorbestehenden Materialien, und zwar ausschliesslich zum Zweck der Nutzung der Arbeitsergebnisse.
6.3 Materialien Dritter
Software, Bibliotheken oder Materialien Dritter, die in Liefergegenstände eingebunden werden, unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzen. Wir weisen wesentliche Komponenten Dritter aus und sorgen für eine angemessene Lizenzierung.
6.4 Materialien des Kunden
Der Kunde behält sämtliche Rechte an den Materialien, Daten und dem geistigen Eigentum, die er uns für das Mandat zur Verfügung stellt. Wir verwenden diese Materialien ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Mandat von der anderen Partei erhalten (die «Vertraulichen Informationen»), vertraulich zu behandeln. Keine Partei gibt Vertrauliche Informationen an Dritte weiter oder verwendet sie für andere Zwecke als die Erbringung oder den Bezug der vereinbarten Leistungen. Diese gegenseitige Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (b) sich vor der Offenlegung rechtmässig im Besitz der empfangenden Partei befanden; (c) unabhängig und ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden; oder (d) aufgrund anwendbaren Rechts oder eines Gerichtsentscheids offengelegt werden müssen, sofern die offenlegende Partei die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Diese gegenseitige Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung des Mandats während 3 Jahren fort, sofern eine separate Geheimhaltungsvereinbarung keine andere Dauer vorsieht.
8. Haftung und Haftungsausschlüsse
8.1 Sorgfaltsmassstab
Wir erbringen die Leistungen mit angemessener beruflicher Sorgfalt und Fachkenntnis. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr oder Garantie für bestimmte Ergebnisse, Resultate oder Leistungskennzahlen, sofern dies nicht ausdrücklich in einem schriftlichen Mandatsvertrag festgehalten ist.
8.2 Haftungsbeschränkung
Soweit nach schweizerischem Recht zulässig (Art. 97–101 OR), ist unsere Gesamthaftung für sämtliche Ansprüche aus einem Mandat auf den Gesamtbetrag der Honorare beschränkt, die der Kunde im Rahmen des betreffenden Mandats in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor der Entstehung des Anspruchs bezahlt hat. Diese Beschränkung gilt für alle Anspruchsgrundlagen, einschliesslich Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder sonstiger Rechtsgründe.
8.3 Ausschluss von Folgeschäden
Wir haften nicht für indirekte Schäden, Neben- oder Folgeschäden oder Strafschadenersatz, einschliesslich entgangenen Gewinns, Umsatzeinbussen oder Betriebsunterbrechungen, selbst wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.
8.4 Ausnahmen
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne des schweizerischen Rechts, die vertraglich nicht wegbedungen werden kann.
9. Gewährleistung und Haftungsausschlüsse
Wir sichern zu, dass:
- die Leistungen fachgerecht und professionell erbracht werden
- die Arbeitsergebnisse unsere eigenen Werke sind oder ordnungsgemäss lizenziert wurden
- wir berechtigt sind, den Mandatsvertrag abzuschliessen und zu erfüllen
SOWEIT NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN SÄMTLICHE LEISTUNGEN UND LIEFERGEGENSTÄNDE «WIE BESEHEN» ERBRACHT, OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.
10. Kündigung
10.1 Kündigung durch eine der Parteien
Jede Partei kann ein Mandat jederzeit schriftlich kündigen (Art. 404 Abs. 1 OR). Die Parteien bemühen sich, eine Frist von 30 Tagen einzuhalten. Wer zur Unzeit kündigt, ersetzt der anderen Partei den daraus entstehenden Schaden (Art. 404 Abs. 2 OR). Honorare für erbrachte Leistungen und bis zum Kündigungsdatum angefallene Spesen bleiben geschuldet (siehe Ziffer 10.3).
10.2 Fristlose Kündigung
Jede Partei kann fristlos kündigen, wenn die andere Partei: (a) diese AGB oder den Mandatsvertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innert 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt; oder (b) zahlungsunfähig wird oder gegen sie ein Konkursverfahren eingeleitet wird.
10.3 Folgen der Kündigung
Bei Beendigung vergütet der Kunde alle bis zum Beendigungsdatum erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen. Im Voraus bezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden innert 30 Tagen nach dem Beendigungsdatum zurückerstattet. Die Bestimmungen über Zahlung, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Haftung und Streitbeilegung gelten über die Beendigung hinaus fort.
11. Selbstständige Tätigkeit
Frema Labs ist selbstständig erwerbend und als Einzelunternehmen tätig. Diese AGB begründen weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Gesellschaftsverhältnis, ein Joint Venture oder ein Stellvertretungsverhältnis. Wir sind für unsere eigenen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV usw.) und Geschäftsauslagen selbst verantwortlich.
12. Datenschutz
Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzgesetze ein, einschliesslich des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Einzelheiten zu unserem Umgang mit Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Werden im Rahmen des Mandats Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen wir, wie gesetzlich vorgeschrieben, einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag ab.
13. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Umständen, die ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, darunter Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Arbeitskämpfe, behördliche Massnahmen oder technische Störungen. Dauern solche Umstände länger als 60 Tage an, kann jede Partei das betroffene Mandat ohne Vertragsstrafe kündigen.
14. Streitbeilegung
14.1 Verhandlung
Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, zunächst zu versuchen, die Angelegenheit durch Verhandlungen in guten Treuen beizulegen.
14.2 Mediation
Scheitern die Verhandlungen, können die Parteien vereinbaren, die Streitigkeit einer Mediation nach den Swiss Rules of Mediation des Swiss Arbitration Centre (vormals Swiss Chambers’ Arbitration Institution, SCAI) zu unterbreiten.
14.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese AGB und jeder Mandatsvertrag unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten sind die Gerichte des Kantons Genf (Schweiz), vorbehältlich der Beschwerde an das Bundesgericht.
15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Gesamte Vereinbarung
Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Mandatsvertrag und den Dokumenten, auf die verwiesen wird, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren Mitteilungen und Offerten.
15.2 Änderungen
Die bei Unterzeichnung eines Mandatsvertrags akzeptierten AGB gelten für die gesamte Dauer dieses Mandats. Ändern wir diese AGB, informieren wir aktive Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich. Eine Änderung gilt für ein laufendes Mandat nur, wenn der Kunde ihr schriftlich zustimmt; andernfalls gelten die bei Unterzeichnung akzeptierten AGB bis zum Ende des Mandats.
15.3 Abtretung
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesen AGB oder einem Mandatsvertrag nicht ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung abtreten oder übertragen. Wir können unsere Zahlungsforderungen abtreten.
15.4 Salvatorische Klausel
Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam, und die ungültige Bestimmung wird, soweit gesetzlich zulässig, so angepasst, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
15.5 Verzicht
Wird eine Bestimmung nicht durchgesetzt, gilt dies nicht als Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung.
15.6 Sprache
Diese AGB sind in englischer Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer Übersetzung ist die englische Fassung massgebend.
15.7 Mitteilungen
Alle nach diesen AGB erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind per E-Mail (mit schriftlicher Empfangsbestätigung) oder per eingeschriebenem Brief zuzustellen. Mitteilungen an den Kunden gehen an die im betreffenden Mandatsvertrag angegebene Adresse. Mitteilungen an Frema Labs gehen per E-Mail an contact@fremaconsulting.ch oder per eingeschriebenem Brief an das im Impressum angegebene Rechtsdomizil. Mitteilungen per E-Mail werden mit der schriftlichen Empfangsbestätigung wirksam, Mitteilungen per eingeschriebenem Brief drei Arbeitstage nach Versand.
16. Kontaktangaben
Bei Fragen zu diesen AGB oder um ein Mandat zu besprechen, wenden Sie sich bitte an:
17. Impressum
17.1 Rechtsträger
Frema Labs ist der Name, unter dem Salembien Consulting auftritt. Salembien Consulting ist das Einzelunternehmen von Tom Salembien nach schweizerischem Recht, eingetragen im Handelsregister des Kantons Genf, mit Sitz in Lancy.
Rechtsform: Einzelunternehmen
Eingetragene Firma: Salembien Consulting
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-172.774.762
Handelsregisternummer (CH-ID): CH-660-1498026-5
Rechtsdomizil: Voisins du 105, 105A Route des Jeunes, 1212 Lancy, Genf, Schweiz
Kontakt: contact@fremaconsulting.ch
17.2 Hosting der Website
Diese Website wird von Vercel Inc., 340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA, gehostet.
17.3 Mehrwertsteuer
Zum Zeitpunkt dieser AGB ist Frema Labs nicht als mehrwertsteuerpflichtig eingetragen; der Jahresumsatz übersteigt die Schwelle von CHF 100’000 gemäss Art. 10 MWSTG nicht. Angaben zur Rechnungsstellung siehe Ziffer 5.2.
Rechtlicher Hinweis
Diese AGB sollen einen klaren Rahmen für unsere Geschäftsbeziehung schaffen. Sie stellen keine Rechtsberatung für Kunden dar. Obwohl sie nach den Grundsätzen des schweizerischen Rechts verfasst wurden, können einzelne Mandate individuelle Vereinbarungen erfordern. Bei komplexen Projekten oder spezifischen rechtlichen Fragen empfehlen wir Kunden, eine eigene Rechtsberatung beizuziehen. Diese AGB gelten ab dem oben angegebenen Datum für alle danach begonnenen Mandate.
Dieses Dokument ersetzt keine Prüfung durch eine Schweizer Anwältin oder einen Schweizer Anwalt. Bei Mandaten mit erheblichem Vertragswert, komplexen Regelungen zum geistigen Eigentum oder grenzüberschreitenden Bezügen sollte eine unabhängige Schweizer Rechtsberatung die anwendbaren Vereinbarungen vor der Unterzeichnung prüfen.